Reform der Grundsteuer: Was sie Jetzt wissen müssen [2022-06-03]
Am 10. April 2018 hat das Bundesverfassungs-gericht
entschieden, dass die bisherige Grundsteuer
verfassungswidrig ist. Damit müssen alle 36 Millionen
Grundstücke im Rahmen einer Reform neu bewertet werden. Aus
den verschiedenen möglichen Verfahren zur Ermittlung der
neuen Grundsteuer hat sich der rot-rot-grüne Senat für die
aus meiner Sicht ungerechteste Variante, das sogenannte
"Scholz-Modell" entschieden.
Dabei werden sowohl der Wert des Grundstücks, als auch der
Wert des Gebäudes zum Stichtag 1.1.2022 herangezogen
(Grundsteuerwert). Die Grundsteuer ergibt sich dann als
Produkt aus Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz.
Steuermesszahl und Hebesatz werden vom Senat festgelegt. Der
Grundsteuerwert gilt dann für sieben Jahre. Die aktuellen
Bodenrichtwerte finden Sie auf fbinter.stadt-berlin.de/boris
Das Bundesverfassungsgericht hat auch festgelegt, dass die
Grundsteuerreform auf-kommensneutral erfolgen muss. Dies
soll über den Hebesatz erfolgen. Dieser liegt in Berlin
aktuell bei 810% und damit weit über dem anderer
Bundesländer. Was zunächst gut klingt, bedeutet aber mit
großer Wahrscheinlichkeit deutlich steigende
Steuerforderungen gerade für Ein- und Mehrfamilienhäuser in
den östlichen Bezirken. Ich fordere darum in einem Antrag an
den Senat, dass es über gestaffelte Abschläge auf die
Steuermesszahl bei Grundstücken im Osten zu keinen
Mehrbelastungen kommt.
Was bedeutet das für Einfamilienhausbesitzer?
Nach Berechnungen des Verbands der deutschen
Grundstücknutzer e.V. kann sich mit dem Modell in Berlin die
Grundsteuer für durchschnittliche Einfamilienhäuser im
Ostteil der Stadt von 346,47€ auf 921,74€ fast
verdreifachen. In Brandenburg dagegen wird die Steuer
lediglich von 208,25€ auf 350,73€ steigen.
Was müssen Sie tun?
Ab dem 1. Juli 2022 müssen Sie elektronisch per ELSTER bis
zum 31. Oktober 2022 den Grundsteuerwert dem Finanzamt
gegenüber erklären. Sie können eine Fristverlängerung
beantragen und andere mit der Erklärung beauftragen.
Haben Sie weitere Fragen?
Dann melden Sie sich unter
buero@johannes-kraft.de