Meine Meinung.

Reform der Grundsteuer: Was sie Jetzt wissen müssen [2022-06-03]
FotoAm 10. April 2018 hat das Bundesverfassungs-gericht entschieden, dass die bisherige Grundsteuer verfassungswidrig ist. Damit müssen alle 36 Millionen Grundstücke im Rahmen einer Reform neu bewertet werden. Aus den verschiedenen möglichen Verfahren zur Ermittlung der neuen Grundsteuer hat sich der rot-rot-grüne Senat für die aus meiner Sicht ungerechteste Variante, das sogenannte "Scholz-Modell" entschieden. Dabei werden sowohl der Wert des Grundstücks, als auch der Wert des Gebäudes zum Stichtag 1.1.2022 herangezogen (Grundsteuerwert). Die Grundsteuer ergibt sich dann als Produkt aus Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz. Steuermesszahl und Hebesatz werden vom Senat festgelegt. Der Grundsteuerwert gilt dann für sieben Jahre. Die aktuellen Bodenrichtwerte finden Sie auf fbinter.stadt-berlin.de/boris Das Bundesverfassungsgericht hat auch festgelegt, dass die Grundsteuerreform auf-kommensneutral erfolgen muss. Dies soll über den Hebesatz erfolgen. Dieser liegt in Berlin aktuell bei 810% und damit weit über dem anderer Bundesländer. Was zunächst gut klingt, bedeutet aber mit großer Wahrscheinlichkeit deutlich steigende Steuerforderungen gerade für Ein- und Mehrfamilienhäuser in den östlichen Bezirken. Ich fordere darum in einem Antrag an den Senat, dass es über gestaffelte Abschläge auf die Steuermesszahl bei Grundstücken im Osten zu keinen Mehrbelastungen kommt. Was bedeutet das für Einfamilienhausbesitzer? Nach Berechnungen des Verbands der deutschen Grundstücknutzer e.V. kann sich mit dem Modell in Berlin die Grundsteuer für durchschnittliche Einfamilienhäuser im Ostteil der Stadt von 346,47€ auf 921,74€ fast verdreifachen. In Brandenburg dagegen wird die Steuer lediglich von 208,25€ auf 350,73€ steigen. Was müssen Sie tun? Ab dem 1. Juli 2022 müssen Sie elektronisch per ELSTER bis zum 31. Oktober 2022 den Grundsteuerwert dem Finanzamt gegenüber erklären. Sie können eine Fristverlängerung beantragen und andere mit der Erklärung beauftragen. Haben Sie weitere Fragen? Dann melden Sie sich unter buero@johannes-kraft.de
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