Berliner Mobilitätsgesetz wird praxistauglicher [2026-07-19]
Die CDU-geführte Koalition hat eine weitere Anpassung des
Mobilitätsgesetzes auf den Weg gebracht, an der ich als
verkehrspolitischer Sprecher maßgeblich mitgewirkt habe. Der
Schwerpunkt der nun laufenden Reform liegt darauf mehr
Pragmatismus und Praxistauglichkeit in das Gesetz zu bringen
und die Mobilitätsbedürfnisse aller Menschen in den Blick zu
nehmen. So werden Radwege künftig deutlich flexibler und
stärker an die tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort geplant. Wo
separate Radwege an Hauptstraßen nicht sinnvoll oder umsetzbar
sind, werden stattdessen sichere Alternativen über geeignete
Nebenstraßen geschaffen.
Damit beenden wir die starren Vorgaben bei Breite und
Ausgestaltung von Radwegen sowie den bislang gesetzlich
verankerten absoluten Vorrang des Radverkehrs. Das erleichtert
die Planung und beschleunigt die Umsetzung des Radwegebaus.
Zudem sollen Lücken im Radnetz schneller geschlossen werden.
Gleichzeitig stärken wir den Fußverkehr: Barrierefreiheit und
die Sanierung von Gehwegen erhalten künftig einen noch höheren
Stellenwert im Gesetz. Und auch die Verkehrssicherheit gerade
auch bei Schulwegen stand im Fokus unserer Änderungen.
Und nicht zuletzt haben wir mit dem Kapitel "Neue Mobilität"
einen Rahmen für moderne Mobilitätsangebote und das autonome
Fahren geschaffen. Hierin ist auch der Bereich
Baustellenkoordinierung und intelligente Ampelschaltungen
enthalten, der für eine höhere Leistungsfähigkeit der
Hauptstraßen sorgen soll.