Grundsteuer Jetzt noch Einspruch einlegen! [2024-12-30]
Nach wie vor erreichen mich viele Nachrichten und Mails wegen
der neuen Grundsteuer. Bei vielen ist die Verunsicherung nach
wie vor groß…Ich habe darum seit bekannt wurde, dass die
Reform kommen würde, versucht, euch möglichst transparent und
verständlich zum aktuellen Stand zu informieren. Als Berliner
CDU-Fraktion konnten wir dabei nach der Abgeordnetenhauswahl
im letzten Jahr nur noch auf die Beschlüsse des abgewählten
rot-grün-roten Senats reagieren, welcher sich zur Reform der
Grundsteuer für das ungerechte Bundesmodell nach Olaf Scholz
entschieden hatte. Dieses hätte insbesondere bei Grundstücken
im Ostteil Berlins zu starken Mehrbelastungen geführt.
Einen Anstieg der Grundsteuer um das sechs- bis achtfache (und
in Teilen noch deutlich mehr!) konnten wir durch unsere
Reformanpassungen zum Glück verhindern. So haben wir den
Grundsteuerhebesatz für Wohngrundstücke ab 2025 auf 470%
(vorher 810%) abgesenkt. Außerdem werden wir die Grundsteuer C
für unbebaute Grundstücke einführen, um der
Grundstücksspekulation entgegenzuwirken, wodurch bewohnte
Grundstücke nochmals entlastet werden können. In Summe bleibt
der Gesamtbetrag der Grundsteuer im Landeshaushalt wie
versprochen gleich. Die von uns zugesagte
Aufkommensneutralität wurde also eingehalten.
Da im Westen Berlins bislang aber deutlich mehr Grundsteuer
bezahlt wurde, als im Osten, konnten die Erhöhungen nicht
gänzlich verhindert werden. Nach Berechnungen des Verbands
Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) hat sich für 54% der
Grundstücke mit einem Einfamilienhaus im Osten Berlins die
Grundsteuer bis zu verdoppelt. 26% haben eine Erhöhung um das
2,5-fache erhalten, bei 7% hat sich die Grundsteuer
verdreifacht und bei 6% beträgt die neue Grundsteuer mehr als
das Dreifache der bisherigen Summe.
Mir ist klar, dass diese Erhöhung für viele eine enorme
Mehrbelastung bedeutet. Wir haben deshalb eine
Härtefallklausel für besonders stark belastete
Eigenheimbesitzer eingeführt. Außerdem besteht nach wie vor
die Möglichkeit, gegen den Grundsteuerwertbescheid Einspruch
einzulegen. Dies sollte möglichst zeitnah mit der Begründung
der Verfassungsmäßigkeit geschehen, da ein bloßer Einspruch
gegen die Summe im Grundsteuerbescheid aussichtslos wäre. Die
laufende Grundsteuer muss jedoch erst einmal bezahlt werden.
Wie das geht, erklärt der VDGN auf seiner Webseite. Hier
findet ihr auch ein Muster für den Einspruch. Den Link dazu
findet ihr hier, www.vdgn.de