Meine Meinung.

Grundsteuer Jetzt noch Einspruch einlegen! [2024-12-30]
FotoNach wie vor erreichen mich viele Nachrichten und Mails wegen der neuen Grundsteuer. Bei vielen ist die Verunsicherung nach wie vor groß…Ich habe darum seit bekannt wurde, dass die Reform kommen würde, versucht, euch möglichst transparent und verständlich zum aktuellen Stand zu informieren. Als Berliner CDU-Fraktion konnten wir dabei nach der Abgeordnetenhauswahl im letzten Jahr nur noch auf die Beschlüsse des abgewählten rot-grün-roten Senats reagieren, welcher sich zur Reform der Grundsteuer für das ungerechte Bundesmodell nach Olaf Scholz entschieden hatte. Dieses hätte insbesondere bei Grundstücken im Ostteil Berlins zu starken Mehrbelastungen geführt. Einen Anstieg der Grundsteuer um das sechs- bis achtfache (und in Teilen noch deutlich mehr!) konnten wir durch unsere Reformanpassungen zum Glück verhindern. So haben wir den Grundsteuerhebesatz für Wohngrundstücke ab 2025 auf 470% (vorher 810%) abgesenkt. Außerdem werden wir die Grundsteuer C für unbebaute Grundstücke einführen, um der Grundstücksspekulation entgegenzuwirken, wodurch bewohnte Grundstücke nochmals entlastet werden können. In Summe bleibt der Gesamtbetrag der Grundsteuer im Landeshaushalt wie versprochen gleich. Die von uns zugesagte Aufkommensneutralität wurde also eingehalten.

Da im Westen Berlins bislang aber deutlich mehr Grundsteuer bezahlt wurde, als im Osten, konnten die Erhöhungen nicht gänzlich verhindert werden. Nach Berechnungen des Verbands Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) hat sich für 54% der Grundstücke mit einem Einfamilienhaus im Osten Berlins die Grundsteuer bis zu verdoppelt. 26% haben eine Erhöhung um das 2,5-fache erhalten, bei 7% hat sich die Grundsteuer verdreifacht und bei 6% beträgt die neue Grundsteuer mehr als das Dreifache der bisherigen Summe.

Mir ist klar, dass diese Erhöhung für viele eine enorme Mehrbelastung bedeutet. Wir haben deshalb eine Härtefallklausel für besonders stark belastete Eigenheimbesitzer eingeführt. Außerdem besteht nach wie vor die Möglichkeit, gegen den Grundsteuerwertbescheid Einspruch einzulegen. Dies sollte möglichst zeitnah mit der Begründung der Verfassungsmäßigkeit geschehen, da ein bloßer Einspruch gegen die Summe im Grundsteuerbescheid aussichtslos wäre. Die laufende Grundsteuer muss jedoch erst einmal bezahlt werden. Wie das geht, erklärt der VDGN auf seiner Webseite. Hier findet ihr auch ein Muster für den Einspruch. Den Link dazu findet ihr hier, www.vdgn.de
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