Vor kurzem haben wir das Gesetz über die Festsetzung der
Steuermesszahlen bei der Grundsteuer Berlin (Berliner
Grundsteuermesszahlengesetz – BlnGrStMG) beschlossen.
Was für ein Wortmonster...
Noch unter Rot-Grün-Rot hatte man sich für ein Modell nach
Olaf Scholz entschieden. Sehr kompliziert und aufwendigt, vor
allem aber ungerecht. Denn Berlin ist das einzige Bundesland
in dem sowohl Berechnungen auf Basis des westdeutschen, als
auch des ostdeutschen Einheitswertes erfolgen. Damit drohte
Eigentümer und Mietern von durchschnittlichen
Einfamilienhäusern und Wohnungen in Pankow die 8-fachen
Steuerlast. Und ja, auch Mieter sind von der Reform betroffen,
da die Grundsteuer Teil der Nebenkosten ist.
Mit dem nun verabschiedeten Gesetz sorgen wir in einem ersten
Schritt dafür, dass die Steuermesszahl auf Wohngrundstücke
deutlich reduziert wird. Außerdem wird der Grundsteuerhebesatz
ab 2025 von 810% auf 470% annähernd halbiert. In einem
nächsten Schritt werden wir außerdem den Hebesatz für die
Grundsteuer C anpassen, mit der unbebaute, aber baureife
Grundstücke deutlich höher besteuert werden können. So wirken
wir der Grundstücksspekulation entgegen und beschleunigen den
Bau der dringend benötigten Wohnungen.