Vielleicht haben Sie es schon mitbekommen, dass Finanzsenator
Evers (CDU) in dieser Woche eine Anpassung der
Grundsteuerreform vorgestellt hat. Die Reform geht auf einen
Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zurück, der die
bisherige Grundsteuer bereits 2018 für verfassungswidrig
erklärt hat. Hauptgrund für diese Entscheidung war, dass die
Werte zur Bemessung der Steuerlast stark veraltet waren und
teilweise noch aus den 1930ern stammen.
Der inzwischen abgewählte rot-grün-rote Senat hatte sich für
das Bundesmodell von Olaf Scholz (SPD) entschieden, dass nicht
nur sehr kompliziert ist und viele Angaben nötig macht,
sondern auch Eigentümer und Mieter im Ostteil Berlins ungleich
stärker belastet hätte. In Pankow etwa wäre die Steuerlast für
ein durchschnittliches Einfamilienhaus um bis zum 5-fachen
angestiegen.
Mit der Umsetzung und der nun angekündigten Anpassung der
Reform werden wir sicherstellen, dass sich die Wohnkosten in
Berlin nicht noch weiter deutlich verteuern. Die Steuerlast
wird für die allermeisten in etwa gleichbleiben oder sich nur
leicht erhöhen. Das erreichen wir durch folgende Maßnahmen,
die ich bereits 2021 vorgeschlagen habe:
➡️Der Hebesatz wird ab 2025 von 810% auf 470% fast halbiert
➡️Die Steuermesszahl für Wohngebäude wird gegenüber gewerblich
genutzten Objekten reduziert
➡️Die von mir geforderte Härtefallregelung für selbstgenutztes
Wohneigentum ermöglicht eine Stundung bzw. Senkung der
Grundsteuer bei Existenzbedrohung
➡️Für Kleingärtner wird die Grundsteuer entfallen, wenn ihre
Laube eine überdachte Fläche von 24m² nicht überschreitet🙂
Aktuell bereite ich eine Infoveranstaltung zum Thema in den
kommenden Wochen vor, bei der auch Senator Evers anwesend sein
wird und alle Fragen beantworten wird.